Unfallinstandsetzung nach Unfallschaden
Unfallschaden am Auto? Dann zum KFZ-Meisterbetrieb Fischer+Roth in Augsburg
Unfälle passieren oft unverhofft und bringen nicht nur Schäden am Fahrzeug mit sich, sondern auch Unsicherheiten für Fahrzeugbesitzer. Egal, ob es nur ein ärgerlicher Lackkratzer vom Einkaufswagen handelt, die wir mit Spot- / Smart Repair beseitigen, oder ob es sich um größere Karosserieschäden handelt – die Instandsetzung nach einem Unfall ist eine Aufgabe, die Vertrauen und Kompetenz erfordert.
Nutzen Sie unseren professionellen Service für Ihr Fahrzeug.
Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und unser gut ausgebildetes Team. Wir wissen, wie wichtig es ist, den Wert und die Sicherheit Ihres Fahrzeugs wiederherzustellen. Daher bieten wir Ihnen eine umfassende Unfallinstandsetzung, die nicht nur das äußere Erscheinungsbild optimiert, sondern auch wichtige Sicherheitsstandards erfüllt.
Unser Leistungen in der Unfallinstandsetzung sind darauf ausgerichtet, Ihnen den gesamten Reparaturprozess so einfach wie möglich zu machen, von der ersten Begutachtung über die fachgerechte Instandsetzung bis hin zur Unterstützung bei der Abwicklung mit Gutachtern und Versicherungen.
- Unfallanalyse und Diagnostik:
Unsere Fachleute untersuchen Ihr Fahrzeug detailliert, um das Ausmaß der Schäden exakt zu bestimmen.
- Schadensbewertung: Wir ermitteln die Reparaturkosten und den Bedarf an Ersatzteilen, um Ihnen eine klare Übersicht über den Reparaturumfang und die anfallenden Kosten zu bieten.
- Gutachten-Service:
Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen unabhängigen, vereidigten Kfz-Sachverständigen zur Seite.
- Rahmenrichtarbeiten (Richtbank)
Ein beschädigter Fahrzeugrahmen kann schwerwiegende Folgen für die Stabilität und Sicherheit haben. Mit moderner Richttechnik und unserer Erfahrung bringen wir den Rahmen Ihres Autos präzise und zuverlässig zurück in die perfekte Form.
- Dellen entfernen ohne Lackierung
Kleine Beulen und Dellen sind ärgerlich, aber oft schnell behoben. Mit unserer schonenden Methode entfernen wir diese Schäden, ohne dass eine Lackierung notwendig ist. Das spart Kosten und erhält den Originalzustand Ihres Fahrzeugs.
- Reparatur an KFZ-Kunststoffteilen
Stoßfänger und andere Kunststoffbauteile leiden oft unter Stößen oder Unfällen. Wir bieten eine umweltfreundliche und kosteneffiziente Lösung: Wir ersetzen KFZ-Kunststoffteile, oder wo möglich, reparieren wir sie sorgfältig und stellen die volle Funktionalität und Optik wieder her.
- Scheibenservice: Austausch und Reparatur
Risse oder Steinschläge in der Autoscheibe können die Sicherheit beeinträchtigen. Wir bieten je nach Schadensbild eine Reparatur oder den Austausch von Autoscheiben.
- Lackservice & Lackierarbeiten
Ausbesserung von Kratzern und Schrammen, professionelle Lackaufbereitung, Auto-Komplettlackierung und Rostschaden-Reparaturen an der Karosserie.
- Abschließende Qualitätsprüfung:
Bevor wir Ihr Fahrzeug an Sie zurückgeben, überprüfen wir sorgfältig alle durchgeführten Reparaturen, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug wieder vollkommen sicher ist.
Terminvereinbarung zur KFZ-Unfallinstandsetzung
Haben Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug und dazu Fragen oder wünschen einen Termin in unserer KFZ-Werkstatt zur Unfallinstandsetzung? Wir sind gerne für Sie da! Rufen Sie uns unter 0821 / 907 26 050, oder nutzen Sie ganz bequem online unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Unfallinstandsetzung – Häufige Fragen
Habe ich das Recht auf die freie Wahl des Kfz-Gutachters?
Reparaturen in freien Werkstätten – ohne Garantieverlust?
Dank gesetzlicher Regelungen wie der Gruppenfreistellungsverordnung können Reparaturen und Wartungen auch in freien Werkstätten durchgeführt werden, ohne die Herstellergarantie Ihres Fahrzeugs zu gefährden.
Wichtig für den Garantieerhalt:
- Ersatzteile in Originalqualität: Die verwendeten Teile müssen den Spezifikationen der Originalteile entsprechen.
- Reparaturen nach Herstellervorgaben: Die Arbeiten müssen fachgerecht und gemäß den technischen Vorgaben des Herstellers ausgeführt werden.
- Mit einer qualifizierten freien Werkstatt wie uns, die diese Standards erfüllt, profitieren Sie von professionellem Service, fairen Preisen und der Sicherheit, dass Ihre Garantie weiterhin besteht.
Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoschaden?
- Haftpflichtschaden:
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor finanziellen Folgen, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum durch einen Unfall Schaden zufügen. Sie übernimmt Reparaturkosten, medizinische Ausgaben und weitere Ansprüche. Schäden führen oft zu einer Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse, wodurch die Versicherungsprämien steigen. - Teilkaskoschaden:
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Glasbruch oder Wildunfälle ab. Diese Schäden beeinträchtigen Ihre Schadensfreiheitsklasse in der Regel nicht, da sie unverschuldet sind. Die Versicherung zahlt abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. - Vollkaskoschaden:
Die Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkasko und deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismusschäden ab. Sie übernimmt Reparaturen oder den Ersatz Ihres Fahrzeugs auch bei Eigenverschulden. Schäden können jedoch zu einer Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse führen. - Schadenregulierung:
Haftpflicht: Schäden werden von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert. Teilkasko/Vollkasko: Schäden melden Sie Ihrer eigenen Versicherung, die für Reparaturen oder Ersatz aufkommt, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Kann ich meine bevorzugte Werkstatt wählen?
- Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht, die Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs frei zu wählen. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten und begleicht die Rechnung. Ihre Werkstattwahl ist also nicht eingeschränkt.
- Gilt die freie Werkstattwahl auch bei Teil- oder Vollkaskoversicherung?
Bei Teil- oder Vollkaskoversicherungen kann eine Werkstattbindung bestehen. In diesem Fall müssen Sie eine Vertragswerkstatt der Versicherung nutzen. - Was passiert, wenn ich die Werkstattbindung ignoriere?
Missachten Sie die Werkstattbindung, kann Ihre Versicherung die Reparaturkosten nur teilweise übernehmen oder zusätzliche Kosten anrechnen. Prüfen Sie daher Ihre Versicherungsbedingungen genau.
Unfall passiert? Wir helfen!
Ein Unfall ist passiert? Keine Sorge – wir stehen Ihnen zur Seite und machen die Abwicklung so einfach wie möglich. Ob Reparatur oder Unterstützung bei der Schadenabwicklung, wir sorgen dafür, dass die erste Aufregung schnell der Erleichterung weicht.
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FISCHER + ROTH
Derchinger Str. 153
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07:30 – 12:00 & 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
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